Was ist zu beachten um Unfälle mit Feuerwerkskörpern zu verhindern?
Überprüfen Sie die Gegenstände auf Mängel und Defekte und verwenden Sie diese nicht, wenn sie Beulen oder Knicke aufweisen oder Pulver herausrieselt.
Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung. Folgenden Angaben müssen laut Pyrotechnikgesetz vorhanden sein: Name und Adresse des Herstellers, Bezeichnung, Name und Typ, Altersgrenze, die jeweilige Kategorie, Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, Nettoexplosivstoffmasse und CE-Kennzeichnung. Fehlen Angaben, handelt es sich um kein qualitätsvolles Produkt.
Ratsam ist auch, einen Eimer Wasser in Reichweite zu haben, um einen unvorhergesehenen Brand gegebenenfalls rasch löschen und somit schlimmeres verhindern zu können. Weiters sollten die Telefonnummern von Feuerwehr (122) und der Rettung (144) sowie ein Handy griffbereit liegen.
Der richtige Standort für Feuerwerk
Suchen Sie den Standort für Ihr Feuerwerk rechtzeitig und sorgfältig aus. Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien und keinesfalls in der Nähe von Menschenansammlungen verwendet werden. Laut Pyrotechnikgesetz ist es verboten, Feuerwerkskörper im Ortsgebiet zu zünden, es sei denn es liegt eine spezielle Genehmigung des Bürgermeisters vor. Bei Nichtbeachten drohen Strafen in der Höhe von mehreren Tausend Euro.
Unbedingt eingehalten werden sollte auch ein Mindestabstand von 35 Meter zu Personen, Gebäuden, Stromleitungen, Bäumen und anderen brennbaren Gegenständen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Fenster und Türen von umstehenden Häusern geschlossen sind.Raketen sollten immer aus einer standsicheren Vorrichtung gestartet werden. Sie einfach in den Boden zu stecken reicht nicht aus. Bei Schnee ist das sogar besonders gefährlich, weil die Lunte anfrieren könnte. Auf keinen Fall dürfen die Raketen beim Start in der Hand gehalten werden.
Wie wird Feuerwerk richtig gezündet?
Am Besten zünden Sie pyrotechnische Sätze mit ausgestrecktem Arm von der Seite mittels Sturmfeuerzeug oder speziellen Zündhölzern und entfernen sich dann möglichst schnell von der Abschussstelle.
Versuchen Sie bitte nicht, einen so genannten Blindgänger, also eine Rakete, die nicht gestartet ist, erneut zu zünden. Warten Sie mindestens fünf Minuten und löschen Sie den Blindgänger dann mit Wasser oder Schnee. Reste von Feuerwerkskörpern dürfen nicht verbrannt werden, sie gehören in den Restmüll.
Bei Beachtung dieser Punkte sollte einem fröhlichen Neujahrsfest nichts mehr im Wege stehen!