Warnungen zur Knallerei
Feuerwerke zu Silvester sind keine ungefährliche Sache.
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels und der damit verbundenen Silvesterknallerei haben Bundeskriminalamt und Bundespolizeidirektion (BPD) Wien vor den Risiken gewarnt und auch auf die Strafen aufmerksam gemacht. Sie appellierten, Rücksicht zu nehmen, und kündigten Schwerpunktkontrollen an.
Verbote beachten
Die BDP wies darauf hin, dass Knaller und Raketen nicht in der Nähe von Alters- und Kinderheimen, Kirchen sowie Krankenhäusern gezündet werden dürfen. Auch in Menschenansammlungen ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern verboten, so etwa auf den Silvesterpfaden.
Pyrotechnische Gegenstände der Klassen III und IV (Mittel- bzw. Großfeuerwerk) dürfen nur Personen zünden, die um eine Bewilligung bei der Bundespolizeidirektion angesucht haben. Für die Klasse II (Kleinfeuerwerk) muss man zumindest 18 Jahre alt sein.
Empfindliche Strafen
Die Strafen sind empfindlich. Bis zu 2.180 Euro muss man bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz zahlen. Die Alternative wäre eine Arreststrafe von bis zu sechs Wochen.
Das Bundeskriminalamt warnte im Ö1-Morgenjournal besonders vor selbst gebastelten Böllern. Auch vor illegal importierten Krachern sollte man sich hüten.
Quelle: www.orf.at